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   BVerfG, 17.06.1993 - 1 BvR 410/93   

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https://dejure.org/1993,7578
BVerfG, 17.06.1993 - 1 BvR 410/93 (https://dejure.org/1993,7578)
BVerfG, Entscheidung vom 17.06.1993 - 1 BvR 410/93 (https://dejure.org/1993,7578)
BVerfG, Entscheidung vom 17. Juni 1993 - 1 BvR 410/93 (https://dejure.org/1993,7578)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Prüfung einer Enteignung auf besatzungshoheitlicher Grundlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BVerfG, 17.06.1993 - 1 BvR 410/93
    Auf der Grundlage des festgestellten Sachverhalts ist die Anwendung des § 1 Abs. 8 Buchst. a VermG und damit die Verneinung eines mit dem Verfügungsverbot mittelbar zu sichernden Rückübertragungsanspruchs (vgl. dazu BVerfGE 86, 133 [141 f.]) aus den bereits genannten Gründen von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden.
  • BVerfG, 23.04.1991 - 1 BvR 1170/90

    Bodenreform I

    Auszug aus BVerfG, 17.06.1993 - 1 BvR 410/93
    Die Regelung des Einigungsvertrages, daß Enteignungen auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage nicht mehr rückgängig zu machen sind, verbietet es, solche Enteignungen als nichtig zu behandeln; das gilt auch für diejenigen Fälle, in denen die einschlägigen Rechtsgrundlagen exzessiv ausgelegt oder nach rechtsstaatlichen Maßstäben willkürlich angewendet worden sind (vgl. BVerfGE 84, 90 [115, 121]).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 17.06.1993 - 1 BvR 410/93
    Die Beurteilung, ob im Einzelfall eine Enteignung auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage vorliegt, ist Sache der Fachgerichte (vgl. BVerfGE 18, 85 [92]).
  • BVerfG, 29.11.1989 - 2 BvR 1491/87

    Verfassungsrechtliche Unbeachtlichkeit einer zwischen Tatbegehung und Aburteilung

    Auszug aus BVerfG, 17.06.1993 - 1 BvR 410/93
    Das ist weder unverständlich noch läßt diese Beurteilung sachfremde Erwägungen erkennen (vgl. zu diesen Kriterien des Willkürverbots BVerfGE 81, 132 [137]; st. Rspr.).
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