Rechtsprechung
BVerfG, 17.06.1993 - 1 BvR 410/93 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfassungsrechtliche Prüfung einer Enteignung auf besatzungshoheitlicher Grundlage
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG Naumburg, 04.02.1993 - 4 U 38/92
- BVerfG, 17.06.1993 - 1 BvR 410/93
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen …
Auszug aus BVerfG, 17.06.1993 - 1 BvR 410/93
Auf der Grundlage des festgestellten Sachverhalts ist die Anwendung des § 1 Abs. 8 Buchst. a VermG und damit die Verneinung eines mit dem Verfügungsverbot mittelbar zu sichernden Rückübertragungsanspruchs (vgl. dazu BVerfGE 86, 133 [141 f.]) aus den bereits genannten Gründen von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden. - BVerfG, 23.04.1991 - 1 BvR 1170/90
Bodenreform I
Auszug aus BVerfG, 17.06.1993 - 1 BvR 410/93
Die Regelung des Einigungsvertrages, daß Enteignungen auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage nicht mehr rückgängig zu machen sind, verbietet es, solche Enteignungen als nichtig zu behandeln; das gilt auch für diejenigen Fälle, in denen die einschlägigen Rechtsgrundlagen exzessiv ausgelegt oder nach rechtsstaatlichen Maßstäben willkürlich angewendet worden sind (vgl. BVerfGE 84, 90 [115, 121]). - BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63
Spezifisches Verfassungsrecht
Auszug aus BVerfG, 17.06.1993 - 1 BvR 410/93
Die Beurteilung, ob im Einzelfall eine Enteignung auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage vorliegt, ist Sache der Fachgerichte (vgl. BVerfGE 18, 85 [92]). - BVerfG, 29.11.1989 - 2 BvR 1491/87
Verfassungsrechtliche Unbeachtlichkeit einer zwischen Tatbegehung und Aburteilung …
Auszug aus BVerfG, 17.06.1993 - 1 BvR 410/93
Das ist weder unverständlich noch läßt diese Beurteilung sachfremde Erwägungen erkennen (vgl. zu diesen Kriterien des Willkürverbots BVerfGE 81, 132 [137]; st. Rspr.).